Der Weihbischof unterstützt den Bischof in seinen Aufgaben in der Leitung des Bistums. Er wird auch als Auxiliarbischof, das heißt unterstützender und helfender Bischof, bezeichnet und handelt im Auftrag des Bischofs. AlsTitularbischof wird er auf den Titel eines nicht mehr bestehenden Bistums geweiht. Weihbischöfe sind ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz.
Zu den Aufgaben des Weihbischofs gehört es, im Bistum das Sakrament der Firmung zu spenden, Visitationen durchzuführen und zusätzlich zu den Visitationen des Bischofs den Kontakt zu den Gläubigen im ganzen Bistum zu halten.
Der Begriff „Weihbischof“ geht möglicherweise auf die Renaissance zurück. Häufig waren die Bischöfe zu dieser Zeit zugleich weltliche Fürstbischöfe, aber (noch) gar nicht als geistliche Bischöfe geweiht. Für die Weihen seien daher nach einigen Quellen Weihbischöfe zuständig gewesen. Diese Konstruktion soll auf den sog. Sarazenensturm im 9./10. Jh. zurückgehen, als viele Bischöfe flüchten mussten. Um ihre Rechtsansprüche aufrecht zu erhalten, wurden dann pro forma Auxiliarbischöfe als Nachfolger ernannt.
Weihbischof von Würzburg ist Ulrich Boom.
Amtsvorgänger von Weihbischof Ulrich Boom war Helmut Bauer.